1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte mit der Druck & Medienwerk GmbH (im Folgendem: „DMW“) mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse in 1230 Wien, Deutschstraße 9 (UID ATU 58181256) dmw-wien.at, insbesondere für den Verkauf und die Lieferung sämtlicher auf den Internetpräsenzen printsmart.at und webtoprint.at („Internet-Onlineshops“) angebotenen Produkte.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Die Bestellung via Internet-Onlineshop durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar. Die Annahme des Angebots des Kunden erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung oder durch faktische Lieferung der bestellten Ware. DMW ist berechtigt, eine Bestellung auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2 In allen übrigen Fällen kommt der Vertragsabschluss durch schriftliche Annahme (einschließlich per Fax oder per Email) eines von DMW gelegten Angebots durch den Kunden zustande.

2.3 Bei Bestellungen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt. Sofern dieses Einverständnis des Auftraggebers nicht vorliegt, verpflichtet sich der Besteller, DMW schad- und klaglos zu halten.

2.4 Bei Bestellung auf Rechnung Dritter – unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt. Sofern dieses Einverständnis des Auftraggebers nicht vorliegt, verpflichtet sich der Besteller, DMW schad- und klaglos zu halten.

3. PREISE

3.1 Die Preise beziehen sich, sofern nicht explizit anders ausgewiesen, nur auf die Waren selbst und umfassen nicht die Versandkosten oder Datenerstellung. Alle durch den Versand oder Neuerstellung von druckfähigen Daten entstehenden Kosten, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der Kunde. Die Versandkosten werden bei Bestellung im Internet-Onlineshop nach korrekter Auswahl im Warenkorb angezeigt, und in der von DMW schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) abgegebenen Bestellbestätigung ausgewiesen. Die genannten Beträge können von DMW für zukünftige Verträge jederzeit einseitig geändert werden.

3.2    Die Preise inkludieren geringfügige Qualitätsanpassungen vorhandener Daten durch unsere Druckvorstufentechniker. Sofern darüber hinausgehende grafische Änderungen/Neuerstellung oder Korrekturen erforderlich sind, werden wir Sie natürlich informieren. Für Rechtschreib- oder Satzfehler kann keine Garantie übernommen werden.

Layout- / Grafikerkosten:
Grafische Änderungen/Erstellung oder Korrekturen durch unsere Grafiker werden gemäß Aufwand separat verrechnet.

pro angefangener 1/4 Std.:   € 22,50 (zzgl. MwSt.)

3.3 Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc angegebenen Preise sind – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – stets unverbindlich. Für Nachbestellungen sind die Preise ebenfalls unverbindlich.

3.4 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Preisangabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Abgabe einer Bestellung durch den Kunden verändern, so ist DMW berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die verbindlichen Preise werden im Internet-Onlineshop nach korrekter Auswahl im Warenkorb angezeigt, und bei einer per Post, Fax oder E-Mail abgegebenen Bestellung in der von DMW schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) abgegebenen Bestellbestätigung ausgewiesen.

3.5 Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden separat berechnet.

3.6 DMW ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Kunden ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Kunden nicht den Vorgaben von DMW entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von DMW. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Kunden hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes (mindestens netto EUR 22,50) übersteigt, vorab die Zustimmung des Kunden zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.

3.7 Bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist der Kunde verpflichtet, die von DMW zur Auftragserfüllung bereits erbrachten Leistungen, zumindest aber eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. EUR 20,- inkl. MwSt. zu bezahlen.

4. ZAHLUNG UND ANZAHLUNGEN

4.1 Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Rechnungsbetrag für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist. Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so werden diese und eine allenfalls vom Kunden gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Das Entgelt dafür wird bei Lieferung der Ware fällig. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Bei Geschäften mit Verbrauchern kann dieser seine Zahlung zur Gänze dann verweigern, wenn DMW die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder die Erbringung durch deren schlechte Vermögensverhältnisse, die dem Verbraucher zur Zeit der Vertragsschließung weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet DMW eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt dieses Recht, die Zahlung zu verweigern.

4.2 Bei Erstbestellungen und Privatpersonen behält sich DMW das Recht vor, vom Kunden eine Vorauszahlung bis zu Höhe des gesamten Rechnungsbetrages vor Produktionsbeginn zu verlangen. Die Produktion beginnt umgehend nach Zahlungseingang auf unserem Konto. Um Verzögerungen vermeiden zu können, senden Sie uns bitte einen Zahlungsbeleg per eMail zu.

4.3 DMW behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor.

4.4 Zahlungen an das Personal von DMW werden nur anerkannt, wenn diese mit einer Kassaquittung bestätigt werden.

4.5 Ist der Kunde mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann DMW:

  • die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
  • eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
  • den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Terminsverlust); dies gilt auch bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Verbraucher unter der Voraussetzung, dass DMW ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist sowie DMW den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat, wobei die sofort fälligen Raten unter Berücksichtigung eines Abzugs für die der Restlaufzeit entsprechenden Zinsen zu kürzen sind,
  • Verzugszinsen von 6% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens 10% pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen, und
  • bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sowie
  • vom Kunden die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren, wobei der Kunden verpflichtet ist, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens DMW anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

4.6 Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. angegebenen Datum.

4.7 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten Punkt 4.4 und Punkt 4.5 letzter Aufzählungspunkt nicht.

5. GEFAHRENÜBERGANG

5.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Kunden gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Bei Zustellung gehen Nutzung und Gefahr auf den Käufer, sofern er ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, über, sobald die Ware an diesen oder an einen von diesem bestimmten, vom Transporteur verschiedenen Dritten, abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne eine von DMW vorgeschlagenen Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht die Gefahr bereits mit Aushändigung der Ware an den Transporteur über.

6. BESTELLUNGEN, LIEFERFRIST, LIEFERHINDERNISSE

6.1 DMW nimmt Aufträge per Fax oder E-Mail oder über den Internet-Onlineshop von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegen. Die Bestellzeiten können von DMW entsprechend den Angaben in Werbeaussendungen bzw. im Internet-Onlineshop von Zeit zu Zeit geändert werden. Sofern Aufträge außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst am Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen. Bei Auftragserteilung hat der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin und den genauen Lieferort zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware am angegebenen Lieferort sicherzustellen. DMW übermittelt dem Kunden eine schriftliche (einschließlich per Fax oder per E-Mail) Bestellbestätigung mit allen relevanten Auftragsdaten.

6.2 Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Die in Angeboten bzw. in Bestellbestätigungen genannten Termine für die Lieferung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

6.3 Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn DMW diese schriftlich als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigt. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Kunden das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei DMW vom Kunden abgenommene Teillieferungen bzw. Leistungen können von DMW in Rechnung gestellt werden.

6.4 Die Lieferung erfolgt durch DMW oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist DMW berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie z.B. frustrierte Transportkosten, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn DMW ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.

6.5 Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von DMW nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht zu dem vorgesehenen Liefertermin. Zu den von DMW nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von DMW), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. DMW wird in solchen Fällen den Kunden unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Kunden von DMW ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch DMW im Sinne des Vertrages vor.

6.6 Kann DMW dem Kunden keinen neuen Liefertermin gemäß Punkt 6.5 anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in Punkt 6.5 genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch DMW nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist DMW berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der Kunden vom Vertrag zurücktreten.

6.7 Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Kunden verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von Punkt 6.5) nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

6.8 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Kunden bedürfen grundsätzlich der Schriftform (einschließlich per Fax oder per E-Mail). DMW behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch DMW (einschließlich per Fax oder per E-Mail) wirksam werden.

6.9 Für Online-Gutscheine gelten zusätzlich die im Internet genannten Bedingungen.

7. ABHOLUNG, ANNAHMEVERZUG DES KUNDEN

7.1 Bei DMW bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.

7.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat DMW das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Kunden unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, ist DMW nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu entsorgen sowie – sofern dieses noch nicht bezahlt wurde – das Entgelt und die Entsorgungskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8. RÜCKTRITTSRECHT FÜR KONSUMENTEN

8.1 Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine Bestellung per Post, Fax, Email oder über einen Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 11 FAGG innerhalb von vierzehn Werktagen (Montag – Freitag) ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Kunden dem Rücktritt vom Vertrag erklären, sofern es sich nicht um einen Vertrag

  • über Dienstleistungen handelt, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß binnen vierzehn Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird oder
  • über Waren, die nach Kunden Spezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

8.2 Der Rücktritt bedarf keiner Begründung und keiner bestimmten Form, sondern muss nur fristgerecht abgesendet werden. Der Kunde erhält gegen Rücksendung der Ware das bereits bezahlte Entgelt zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen. Die Rücksendung der Ware hat ausschließlich an folgende Adresse zu erfolgen: Druck & Medienwerk GmbH, Deutschstraße 9, 1230 Wien.

9. BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN

9.1 Vom Kunden beigestellte Materialien, wie Vorlagen, Klischees, Filme, Datenträger aller Art, Papier usw., sind franko Betrieb von DMW anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge. DMW ist erst in der Lage, während des Produktionsprozesses eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen und haftet lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Für DMW besteht keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich der vom Kunden selbst oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Materialien, Daten und Druckvorrichtungen wie beigestelltem Satz, Reindrucken und dgl., Disketten, Filmen usw. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern bzw. übertragenen Daten die Richtigkeit der gespeicherten Daten (Texte, Bilder) nicht mehr von DMW überprüft. Es besteht auch keinerlei Haftung von DMW für Fehler in und mit derartigen vom Kunden direkt oder indirekt beigestellten Druckvorrichtungen, sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Sollte eine Überprüfung durch DMW vom Kunden gefordert werden, so wird diese sowie eine etwaige Korrektur separat verrechnet.

9.2 Vom Kunden dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z.B. Computerausdrucke, Digital-Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden und ist dieser vom Kunden gesondert zu bestellen.

9.3 Bei vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder übertragenen Daten trägt der Kunde bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke.

9.4 Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und wird gesondert in Rechnung gestellt.

9.5 Wird vom Kunden kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei DMW nicht bestellt, so übernimmt DMW keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Druckes. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.

10. AUFTRAGSAUSFÜHRUNG / FREIGABE DURCH DEN KUNDEN

10.1 DMW führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Kunden angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den von DMW angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte der Datenblätter sind zwingend zu beachten. Für abweichende Dateiformate kann DMW eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von DMW schriftlich genehmigt. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von DMW zu verantworten sind.

10.2 Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten – dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten – unterliegen keiner Prüfungspflicht von DMW. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Profi-Datencheck). Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. DMW ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

11. GEWÄHRLEISTUNG

11.1 Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware, sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Kunde über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, und schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

11.2 Rücksendungen jeder Art müssen mit uns abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen.

11.3 In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei:

  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
  • geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
  • geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat); insbesondere bei Magazinen, Broschüren, Bücher mit Rückendraht- oder Ringösenheftung bis zu 4 mm vom Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu 2 mm vom Endformat, Werbetechnik 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1 mm vom Endformat,
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
  • geringfügigem Versatz (bis zu 1 mm) des partiellen UV-Lackes zum Druckmotiv.

Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken – auch wenn diese von DMW erstellt wurden – und dem Endprodukt.

11.4 Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.

11.5 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet DMW nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Kunde das Material liefert.

11.6 Hat der Kunde auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von DMW erstellten Proof oder Andruck abgenommen, ist DMW von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.

11.7 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

11.8 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, welche nicht aussortiert werden.

11.9 Bei einem von DMW zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache ist DMW nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Kunden die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu.

11.10 Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

11.11 Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haftet DMW nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind.

11.12 Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, ist die  Haftung von DMW ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.

11.13 Alle DMW übergebenen Vorlagen werden von DMW sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen

11.14 Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten.

11.15 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

12. HAFTUNG FÜR SCHADENERSATZ

12.1 DMW haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person.

12.2 Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10% des Kaufpreises begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

12.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 12.2 nicht.

12.4 DMW haftet auch nicht für den Inhalt der Kaufsache, insbesondere die formelle oder inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder, Ton- oder Bildtonträger, Rezepturen, Anweisungen etc.

12.5 Dieser Haftungsausschluss gilt – im Rahmen des gesetzlich Erlaubten – auch für eine allfällige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche gegen Mitarbeiter, Dienstnehmer, Organe oder Erfüllungsgehilfen von DMW.

12.6 DMW übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb des Internet-Onlineshops. DMW behält sich auch eine Einstellung des Betriebs jederzeit vor; dies jedoch unbeschadet einer ordnungsgemäßen Abwicklung bereits erfolgter Vertragsabschlüsse.

13. WERBUNG

13.1 DMW ist zur Anbringung seines Firmennamens oder seiner Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Kunden berechtigt.

13.2 Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden.

14. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE

14.1 Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Kunde stellt DMW von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei und verpflichtet sich, DMW entsprechend schad- und Klaglos zu halten.

14.2 Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

14.3 Für von DMW im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Kunde bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Kunden oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Kunden bzw. des Dritten über.

15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

15.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.

15.2 Erfüllungsort ist sowohl für DMW als auch den Kunden Wien.

15.3 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.

15.4 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.5 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 17.3 nicht. Punkt 17.4 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse abzuwendende Recht („Rom I“) besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.

Gültig ab: 25.05.2018